In der Jahreshauptversammlung des Deutschen Judo Bundes (DJB) am 28. Mai 1981 in Frankfurt/Main haben die Vertreter der Landesverbände mit 12 zu 5 Stimmen dem Antrag der Sektion Taekwondo auf Entlassung aus der Mitgliedschaft beim DJB zugestimmt. Die Entlassung erfolgt mit Wirkung zum 1. Januar 1982.
Für die Sektion Taekwondo wurde mit diesem Beschluss der Weg in die Selbständigkeit geebnet. Ab 1982 besteht nun die Möglichkeit, einen bundesweiten Taekwondo-Verband zu gründen.




