Vor der Großen Strafkammer beim Landgericht München I wurde ein aufsehenerregenden Mordprozess geführt, für den mehrere Verhandlungstage angesetzt wurden. Hintergrund des Sachverhalts war ein Streit, bei dem der Angeklagte einen Fußkick zum Kopf des Opfers ausführte, der daraufhin verstarb. Vom Ablauf des Streites sowie dem verhängnisvollen Fußkick gab es Videobeweise.
Zu diesem Prozess wurde der ehemalige Bundestrainer und DTU-Sportdirektor Georg Streif vom Gericht für den 2. Dezember 2025 als Sachverständiger geladen. Dabei ging es um die Frage, ob man anhand der Ausführung des Kicks den Rückschluss ziehen kann, ob der Angeklagte über Kenntnisse im Kampfsportbereich verfügte.




