Categories: BTU, Chronik, DTU

Peter Bolz

2005 stellte der bayerische Landesverband bei der DTU den Antrag, dass jeder Danträger bzw. jede Danträgerin ab dem 3. Dan eine Prüferlizenz bekommen sollte, um eine Gürtelprüfung im Verein abnehmen zu dürfen. Der Vorstoß aus Bayern wurde kategorisch abgelehnt.

Nachdem eine dreiköpfige Kommission, der auch BTU-Präsident Reiner Hofer angehörte, die Prüfungsordnung komplett überarbeitete, stimmten die Landesverbände dem überarbeiteten Entwurf zu.

In der neuen Prüfungsordnung wurde festgelegt, dass es künftig drei Prüfer-Lizenzstufen geben soll, und zwar

– die Lizenzstufe A, die mit dem früheren Bundesprüfer vergleichbar ist,
– die Lizenzstufe B, vergleichbar mit dem bisherigen Prüfer auf Landesebene, sowie
– die Lizenzstufe C als Prüfer bei Gürtelprüfungen im Verein.

Voraussetzung für den Erhalt der Prüfer-C-Lizenz war eine schriftliche Empfehlung des Heimatvereins sowie der Besitz einer F- oder C-Übungsleiterlizenz. Außerdem müssen die Bewerber an einer Ausbildung der DTU oder des eigenen Landesverbandes teilnehmen und mit einem Test erfolgreich abschließen.