Im Paragraf 15 der DTU-Sportordnung wurden ausführlich die Voraussetzungen für die Eingliederung in den A-, B- oder C-Kader sowie die Kriterien für eine Nominierung in den Nationalkader festgelegt.
Das neue Regelwerk wurde im Januar 1996 im Fachmagazin „Taekwondo aktuell“ veröffentlicht.